Die Talbrücke Heisdorf wurde 1984 im Taktschiebeverfahren auf Grundlage einer Planung nach Brückenklasse 60/30 als 7-Feld-Bauwerk in Spannbetonbauweise errichtet. Der Überbau wurde sowohl als Stabwerk als auch als Faltwerk abgebildet, um die Tragreserven des Bauwerks optimal nutzen zu können.
Das Bauwerk wurde im Jahr 1976 erbaut und befindet sich in Betzdorf. Es überführt die B62 über den Fluss Sieg, die Siegstraße, einen Parkplatz sowie zwei Gleise der Deutschen Bahn. Der Überbau besteht aus einem in der Regel zweistegigen Plattenbalken über innen 8 und außen 10 bis 11 Felder, der sich im Bereich eines Widerlagers in zunächst zwei, dann drei getrennte Überbauten auffächert. Das größte Feld in der Auffächerung mit einer Spannweite von ca. 30 m wird über einen Spannbetonhohlkasten überbrückt.
Das Bauwerk überführt die L288 über zwei Gleise der Deutschen Bahn AG in Betzdorf. Bei dem Bauwerk handelt es sich um eine im Grundriss gekrümmte 5-Feld-Brücke in Spannbetonbauweise. Die Nachrechnung hat Defizite in der Tragfähigkeit ergeben, sodass Ertüchtigungsmaßnahmen des Tragwerkes in Querrichtung erforderlich wurden. In die Fahrbahnplatte wurde oberseitig in Querrichtung Zusatzbewehrung eingelegt, die in mittels Höchstdruckwasserstrahlen hergestellten Nuten verlegt wurde. Im Zuge der Instandsetzungs-maßnahme wurden Abdichtung, Belag, Kappen, Lager und Fahrbahnübergangskonstruktionen erneuert.
Die im Jahr 1971 errichtete 10-feldrige Talbrücke mit zwei Überbauten wurde im Jahr 2017 nachgerechnet. Bei der Nachrechnung ergaben sich Defizite bei den Ermüdungsnachweisen und der Dekompression an der Unterseite. Deshalb wurde als Verstärkungs-maßnahme eine externe Vorspannung aus vier exzentrischen, geraden Spanngliedern pro Steg angeordnet. Es wurden zunächst die Nachrechnung der Überbauten sowie die Machbarkeitsstudie zur Verstärkung geprüft. Im späteren Verlauf des Projektes folgten die Prüfung der Statik und Ausführungsunterlagen der Verstärkung sowie des Traggerüsts und der Entwässerungsleitung.
Die beiden Überbauten der 1974 erbauten 7-feldrigen Hohlkastenbrücke wurden gemäß Nachrichnungsrichtlinie Stufe 1 und 2 bewertet. Im Rahmen der Nachrechnung sollte insbesondere untersucht werden, ob weiterhin Schwerlastverkehr auf dem Bauwerk zulässig ist.